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   BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01   

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https://dejure.org/2001,3626
BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01 (https://dejure.org/2001,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.2001 - 2Z BR 38/01 (https://dejure.org/2001,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 2001 - 2Z BR 38/01 (https://dejure.org/2001,3626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Kostenverteilungsschlüssel; Jahresabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahl eines Verkaufswilligen zum Beirat

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Jahresabrechnungen, die von Eigentümerbeschlüssen nicht angefochten wurden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abändernde Vereinbarung durch abweichende Praxis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 893/99
  • LG München I - 1 T 2238/00
  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 990 (Ls.)
  • ZMR 2001, 996
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch

    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01
    Insbesondere reicht der Umstand nicht aus, dass die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss hinnehmen, indem sie ihn nicht anfechten, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (BayObLG DWE 1994, 26/28; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 f.).
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01
    a) Zutreffend hat das Landgericht den Eigentümerbeschluss zu TOP 3b im beantragten Umfang unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 3.3.1994 (WuM 1994, 568) für ungültig erklärt.
  • BayObLG, 30.05.2000 - 2Z BR 185/99
    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01
    Leidet die Jahresabrechnung wie hier an einem Mangel und ist der Beschluss darüber ganz oder teilweise für ungültig zu erklären, fehlen in der Regel auch die Voraussetzungen für die Entlastung des Verwalters (ständige Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 30.5.2000 - 2Z BR 185/99).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa Eigentümerbeschlüsse hinnehmen, in dem sie sie nicht anfechten, reicht auch in diesem Zusammenhang nicht aus, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Insbesondere reicht der Umstand nicht aus, dass die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss hinnehmen, indem sie ihn nicht anfechten, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02; BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa Eigentümerbeschlüsse hinnehmen, in dem sie sie nicht anfechten, reicht auch in diesem Zusammenhang nicht aus, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Werden die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen für ungültig erklärt, hat auch die Entlastung keinen Bestand (BayObLG, ZWE 2002, 32, 33; ZMR 1997, 256, 258).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 4 W 60/02

    Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstimmung nach dem

    So ist beispielsweise anerkannt, dass die langjährige Abweichung von einem Kostenverteilungsschlüssel keine Bindung für die Eigentümer entfaltet (vgl. BayObLG ZMR 2001, 996; NZM 2000, 754, 756 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

    Voraussetzung ist aber, dass die Wohnungseigentümer eine Änderung der Gemeinschaftsordnung vornehmen wollen (OLG München, NZM 2005, 825 = ZMR 2006, 68) und alle Beteiligte rechtsverbindlich eine abweichende Regelung der Gemeinschaftsordnung wollen sowie, dass künftig verbindlich abweichend verfahren wird (BayObLG, NJW-RR 1994, 338; ZWE 2002, 32, 33 = WuM 2001, 572; WuM 2001, 413; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 88; BayObLG, NJW-RR 2006, 20 = NZM 2006, 62 = FGPrax 2005, 245).
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